Arbeitsrecht Österreich 2026

Arbeitsrecht Österreich

Kündigung, Überstunden, Urlaubsanspruch, Abfertigung — viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht und verzichten auf Ansprüche, die ihnen zustehen. Unser KI-Assistent erklärt das österreichische Arbeitsrecht verständlich und zeigt, welche Ansprüche du gegenüber deinem Arbeitgeber hast.

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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in Österreich

Wie viel Urlaub steht mir in Österreich zu?

Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) haben Arbeitnehmer in Österreich Anspruch auf mindestens 30 Werktage (= 5 Wochen) Urlaub pro Jahr. Ab dem 25. Dienstjahr erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch aliquot berechnet. Der Urlaub verfällt grundsätzlich nicht — er kann nur durch einvernehmliche Vereinbarung oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses abgegolten werden.

Wann ist eine Kündigung in Österreich unwirksam?

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie gegen Kündigungsschutzbestimmungen verstößt. Besonderer Schutz gilt für: Schwangere (Mutterschutzgesetz), Arbeitnehmer in Elternkarenz, Betriebsräte (§ 121 ArbVG), Präsenz- und Zivildiener sowie Menschen mit Behinderung (Behinderteneinstellungsgesetz). Außerdem kann eine Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht als sozialwidrig angefochten werden, wenn sie den Interessen des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigt und keine betrieblichen oder persönlichen Gründe vorliegen.

Was ist die Abfertigung neu in Österreich?

Die Abfertigung neu (BMSVG, seit 2003) gilt für alle ab dem 1.1.2003 begonnenen Dienstverhältnisse. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttolohns in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses — egal ob durch Kündigung, einvernehmliche Lösung oder Selbstkündigung — kann der Arbeitnehmer die angesammelten Beiträge entnehmen (ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit) oder in die nächste MVK mitnehmen. Bei der alten Abfertigung (vor 2003) gab es Abfertigung nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

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