Immobilienrecht Österreich 2026

Immobilienrecht Österreich — Mietrecht, Kauf & Steuern

Das österreichische Immobilienrecht ist komplex: MRG, ABGB, WEG, ImmoESt — je nach Situation gelten andere Regeln. Unser KI-Assistent erklärt dir deine Rechte als Mieter oder Vermieter, klärt Kaufnebenkosten und zeigt dir steuerliche Optimierungen.

Jetzt Immobilienfrage stellen

Häufige Fragen zum Immobilienrecht in Österreich

Was regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) in Österreich?

Das MRG schützt Mieter in Vollanwendungsfällen (meist ältere Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern). Es regelt: Mietzinsobergrenzen (Richtwertmietzins), zulässige Betriebskosten, Kündigungsschutz, Recht auf Untervermietung, Ablöseverbote sowie Erhaltungspflichten des Vermieters. Neubauten und Einfamilienhäuser fallen oft unter das ABGB (freier Mietzins).

Welche Betriebskosten darf der Vermieter in Österreich 2026 verrechnen?

Zulässige Betriebskosten laut MRG: Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Kanalgebühr, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Hausbesorger/Hausbetreuer, Versicherungen (Feuer, Haftpflicht, Leitungswasser), Verwaltungskosten (gedeckelt) sowie öffentliche Abgaben. Nicht verrechenbar: Reparaturen, Leerstandskosten, Finanzierungskosten.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich 2026?

Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Österreich: Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises, Grundbucheintragungsgebühr 1,1 %, Maklerprovision bis zu 3 % + USt, Notarkosten ca. 1–2 %, Beglaubigungen/Treuhänder ca. 0,5–1 %. Insgesamt rechne mit ca. 7–10 % Nebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis.

Was ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Österreich?

Die ImmoESt beträgt 30 % auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien. Ausnahmen: Hauptwohnsitzbefreiung (mind. 2 Jahre Hauptwohnsitz unmittelbar vor Verkauf oder mind. 5 von 10 Jahren), Herstellerbefreiung (selbst hergestelltes Gebäude). Seit 2012 gilt auch für ältere Immobilien ein besonderer Steuersatz (Altvermögen).

Darf der Vermieter eine Ablöse verlangen?

Im Vollanwendungsbereich des MRG sind Ablösen grundsätzlich verboten, wenn sie für nicht vorhandene oder wertlose Einrichtungsgegenstände verlangt werden. Zulässig sind Ablösen nur für tatsächlich vorhandene und brauchbare Einrichtungen zum angemessenen Zeitwert. Eine überhöhte Ablöse kann zurückgefordert werden (innerhalb von 10 Jahren).

Deine Immobiliensituation analysieren

Keine Registrierung erforderlich. Stell deine Immobilienfrage direkt.

Zum KI-Assistenten

KI-generierte Inhalte — keine Rechtsberatung im Sinne des RAO. Für deine konkrete Situation empfehlen wir qualifizierte Fachberatung.