Selbständigkeit Österreich 2026
Selbständig in Österreich — SVS, Steuern & Gewerbe auf einen Blick
Die Selbständigkeit in Österreich bringt SVS-Beiträge, Steuerpflichten, Gewerberegelungen und Förderungen mit sich. Unser KI-Assistent gibt dir einen schnellen Überblick über deine persönliche Situation und zeigt dir, wo du Geld sparen kannst.
Jetzt Situation analysierenHäufige Fragen zur Selbständigkeit in Österreich
Was muss ich beachten, wenn ich mich in Österreich selbständig mache?
Die wichtigsten Schritte: 1) Gewerbeanmeldung bei der Bezirksbehörde oder online (USP), 2) Pflichtversicherung bei der SVS (automatisch mit Gewerbeanmeldung), 3) Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Steuernummer beantragen), 4) Buchhaltung einrichten (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung), 5) Prüfen welche Förderungen für Gründer verfügbar sind.
Wie hoch sind die SVS-Beiträge für Selbständige in Österreich 2026?
Der SVS-Mindestbeitrag 2026 beträgt ca. € 180/Monat (Kranken- + Pensionsversicherung). Bei höherem Einkommen steigen die Beiträge proportional (ca. 26,15 % des Einkommens). Im ersten Jahr der Selbständigkeit zahlt man vorläufig den Mindestbeitrag, danach wird rückwirkend auf Basis des tatsächlichen Gewinns abgerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Neuer Selbständiger und Gewerbetreibendem?
Neue Selbständige üben freiberufliche Tätigkeiten ohne Gewerbeschein aus (z.B. Künstler, Vortragende, Journalisten, IT-Freiberufler ohne Gewerbe). Sie sind ebenfalls bei der SVS pflichtversichert, benötigen aber keine Gewerbeberechtigung. Gewerbetreibende haben eine aktive Gewerbeberechtigung gemäß GewO.
Ab wann muss ich als Selbständiger Umsatzsteuer verrechnen?
Bis zu einem Jahresumsatz von € 55.000 (netto) gilt die Kleinunternehmerregelung — du bist von der Umsatzsteuer befreit. Darüber hinaus musst du Umsatzsteuer (20 % Normalsteuersatz, 10 % ermäßigt) verrechnen, USt-Voranmeldungen einreichen und eine Jahressteuererklärung abgeben.
Kann ich Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis kombinieren?
Ja, das ist in Österreich möglich und weit verbreitet (Nebenerwerb). Die Sozialversicherungsbeiträge werden koordiniert: Bist du als Angestellter bereits versichert, musst du unter bestimmten Einkommensgrenzen keine (oder reduzierte) SVS-Beiträge zahlen. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe eventuelle Konkurrenzklauseln im Dienstvertrag.
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Zum KI-AssistentenKI-generierte Inhalte — keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RAO/WTBG. Für deine konkrete Situation empfehlen wir qualifizierte Fachberatung.