Mietrecht Österreich 2026

Mietrecht & Wohnen Österreich

Das österreichische Mietrecht ist eines der komplexesten in Europa. MRG, Richtwertmietzins, Betriebskostenabrechnungen — viele Mieter kennen ihre Rechte nicht und zahlen mehr als sie müssen. Unser KI-Assistent erklärt deine Situation und zeigt dir, welche Schutzrechte dir zustehen.

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Häufige Fragen zum Mietrecht in Österreich

Wann gilt das MRG?

Das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt vollständig für Wohnungen in Gebäuden, die vor 1953 errichtet wurden, sowie für geförderte Mietwohnungen. Teilweise Anwendung findet es bei Wohnungen in Gebäuden, die zwischen 1953 und 1945 errichtet wurden. Für Neubauten (nach 30. Juni 1953 baubewilligt), Einfamilienhäuser und Dienstwohnungen gilt das MRG in der Regel nicht oder nur eingeschränkt. Die genaue Einordnung hängt vom Baujahr, der Förderung und der Art der Vermietung ab.

Wie kann mir als Mieter gekündigt werden?

Im Vollanwendungsbereich des MRG kann ein Vermieter nur aus wichtigen Gründen gerichtlich kündigen (§ 30 MRG), z.B. bei erheblichem Mietzinsrückstand, erheblich nachteiligem Gebrauch der Wohnung oder strafbaren Handlungen gegen den Vermieter. Eine einfache Kündigung ohne Grund ist nicht möglich. Außerhalb des MRG (z.B. Neubau) können vertraglich vereinbarte Kündigungsmodalitäten gelten — hier ist der Schutz deutlich geringer.

Was darf in die Betriebskostenabrechnung?

Nach § 21 MRG sind nur gesetzlich definierte Betriebskosten auf Mieter überwälzbar: Wassergebühren, Kanalgebühren, Müllabfuhr, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung gemeinsamer Flächen, Rauchfangkehrung, Versicherungen (Feuer, Haftpflicht, Leitungswasser) und Hausbetreuungskosten. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen oder Instandhaltungskosten am Gebäude. Mieter haben das Recht, die Betriebskostenabrechnung einzusehen und binnen drei Jahren zu beanstanden.

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